493      SAARTEXT    Do.28.03. 14:00:01
                        RUNDFUNKBEITRAG 
                              Übersicht 
                                        
 Das müssen Unternehmen wissen          
                                        
 Firmen und Institutionen wie Behörden  
 oder Verbände zahlen den Beitrag ent-  
 sprechend der Zahl ihrer Betriebsstät- 
 ten, Beschäftigten und Kfz. Die Zahl   
 der Rundfunkgeräte spielt keine Rolle. 
                                        
 Für eine Betriebsstätte mit bis zu acht
 Beschäftigten ist nur ein Drittel des  
 Beitrags zu zahlen, 6,12 Euro pro Mo-  
 nat. Für Selbstständige, die zu Hause  
 arbeiten, gilt:                        
                                        
 Leisten sie für ihre Wohnung bereits   
 den Beitrag, müssen sie nicht gesondert
 für die Betriebsstätte bezahlen. Es    
 fällt nur der Beitrag für betriebliche 
 Kfz an, monatlich je 6,12 Euro.        
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